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Bedingungsloses Grundeinkommen

Unsere Partei steht für das "Bedingungslose Grundeinkommen". Dieses ermöglicht einem mündigen Bürger, selbstbestimmt zu entscheiden, welche sozialen Absicherungen er benötigt, und welche nicht. Durch die Reduktion des Verwaltungsaufwandes könnte das nötige Geld eingespart werden. So würde die Administration des Grundeinkommens das Einwohnermeldeamt übernehmen, und Sozialämter wären überflüssig.

Mit einem Betrag von mindestens 800 Euro im Monat wird jeder registrierte Bürger mit gültigem Bleiberecht ausgestattet. Von diesem Geld bestreitet er seine für sich relevanten sozialen Versicherungen, einschließlich der für alle obligatorischen privaten Krankenversicherung. Der Staat hat somit keine weiteren sozialen Verpflichtungen außer die Zahlung des Grundeinkommens. Berufliche Rehabilitation oder Umschulung bei Krankheitsfällen werden ebenfalls von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen übernommen. Diese müssten ggf. ebenso verbindlich für Arbeitnehmer und Selbständige werden, wie die Krankenversicherung für jedermann obligatorisch ist.

In einigen Ländern in Skandinavien wird dieses Grundeinkommen bereits erfolgreich getestet. Die Ergebnisse dort zeigen, dass die Erwartungen, dass Menschen sich damit begnügen, nicht zutreffen. Im Gegenteil: vielen ist das Geld nicht genug, denn es reicht in der Regel nicht, um Miete und Nebenkosten, sowie die anderen Kosten des täglichen Lebens zu decken. Es ist ein Anreiz, sich selbst individuell um Versicherungen zu kümmern, unabhängig vom Staat. Wer, als Rentner beispielsweise, mit seiner erwirtschafteten privaten Rente und dem Grundeinkommen leben kann, dem sei das auch gegönnt. Leider haben sich mit dem Thema bislang zu wenige Parteien ernsthaft damit befasst, wir wollen und werden das ändern, und können jeden nur dazu animieren, sich des Themas anzunehmen.

Folgende Maßnahmen sind zu treffen:

  • Bedingungsloses Grundeinkommen für jedermann, mind. 800 Euro netto pro Monat.
  • Finanzierung durch Einsparung des Verwaltungsapparats sowie der bisherigen staatlichen Zuwendungen
  • Auszahlung durch Einwohnermeldeamt
  • Schließung von Arbeitsämtern und Sozialämtern und staatlicher Rentenversicherung
  • Versicherungen (Pflege-, Sozial- und Arbeitslosenversicherung) auf freiwilliger, individueller und privater Basis
  • Krankenversicherung: Versicherungspflicht, jedoch private Trägerschaft (vergleiche: Haftpflicht)
  • Rehabilitation und Umschulung durch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen

 

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